Zwei bzw. drei Jahre Bewährung - so lautet das Urteil gegen vier Iraker, die im Juli 2022 den Waldbrand unterhalb der Bastei auslösten!
Sie hatten sich damals mit ihrer Shisha-Pfeife hinter die Absperrung eines Wanderweges begeben und dort, trotz Waldbrandstufe III, an einem heißen Sommertag genüsslich geraucht. Mehrere Bastei-Besucher hatten sie dabei gesehen und teils auch fotografiert. Drei heiße Kohlewürfel entsorgte Hazem K. in die Natur - das ist vorsätzliche Brandstiftung durch Unterlassen, urteilte Richter Dr. Moritz Gies und verhängte zwei Jahre Gefängnis, die zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss Hazem K. noch 200 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.
Etwas glimpflicher kamen seine drei Kumpels davon, die damals versuchten, zwei Kohlestücke noch mit etwas Wasser zu löschen, das dritte lag zu weit unten am Abhang. Alle entfernten sich jedoch von der Aussicht, ohne Bergwacht, Feuerwehr oder Nationalpark über die potentielle Brandgefahr zu informieren. Die damit geleistete Beihilfe zur fahrlässigen Brandstiftung verurteilte der Richter mit jeweils einjährigen Gefängnisstrafen, die auf zwei Jahre Bewährung plus je 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ausgesetzt wurden.
Kohle löste Waldbrand aus
Denn eines der Kohlestücken löste unterhalb ihres Sitzplatzes einen Schwelbrand aus, der sich dann zum Waldbrand auf gut 6000 qm Fläche ausweitete. Es dauerte damals mehr als zwei Tage bis das Feuer gelöscht werden konnte, geschätzter Schaden, laut Polizei-Meldung: rund 50.000 Euro.
Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, der den Hauptangeklagten Hazem K. für zweieinhalb Jahre - ohne Bewährung - hinter Gittern schicken wollte.
Dass der Waldbrand durch das Quartett und nicht durch eine achtlos weggeworfene Zigarette ausgelöst wurde, konnte ein Gutachter vorm Amtsgericht Pirna eindeutig beweisen.
Zigaretten bergen geringe Waldbrandgefahr
Thorsten Prein aus Köln, international anerkannter Gutachter bei Brandereignissen, erklärte: „Die thermische Energie von Shisha-Kohle ist ausreichend, um einen Waldbrand auszulösen, Zigaretten jedoch nicht.“ Bei letzteren reiche die nötige Sauerstoffversorgung für einen Brand nicht aus, da seit 2011 in der EU hergestellte, industriell gefertigte Zigaretten einen Stoff enthielten, der nach dem Aufrauchen die Glut schnell erlöschen ließe. Die Restwärme würde nicht ausreichen, um einen Waldbrand zu entfachen, so der Gutachter. Anders verhielte es sich jedoch bei selbstgedrehten Zigaretten oder Joints, da die den Stoff nicht enthielten und lockererer gerollt sind.
Shisha-Kohle hingegen werde bis zu 700 Grad heiß und glühe noch lange nach. Dazu habe der Gutachter Vegetationsproben unterhalb der Bastei genommen und im Labor das Brandverhalten der heißen, weggeworfenen Kohle nachgestellt.
Auch die Vermutung, an der Kanapee-Aussicht stehende, rauchende Wanderer könnten der Auslöser gewesen sein, verneinte der Gutachter: „Dann hätte der Waldbrand direkt unterhalb der Aussicht beginnen müssen.“
Der Bastei-Waldbrand begann jedoch weiter unten am Hang und fraß sich durch brennende und hinab rollende Vegetation den Hang hinunter und war durch Felsen seitlich begrenzt.
Dreist und gleichgültig
Der Staatsanwalt rügte vor allem die „Dreistigkeit“ und „Gleichgültigkeit“ der Angeklagten, die zum einen über die Absperrung geklettert sind, um ihren Tisch und die Wasserpfeifen aufzubauen und dann ohne weitere Warnungen die Aussicht verließen. Richter Gies: „So etwas gehört sich einfach nicht.“ Ihr Schweigen vor Gericht hätte auch nicht strafmildernd heran gezogen werden können.
Die Verteidiger kündigten an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen und mit ihren Mandanten in vors nächst höherer Gericht ziehen zu wollen.
Urteil mit Signalwirkung
Das Urteil soll auch eine Signalwirkung gegenüber anderen achtlosen Rauchern im Wald haben, so Gerichtssprecher Andreas Beeskow. Immerhin 16 Waldbrände gab es allein in der Sächsischen Schweiz, laut Sachsenforst, zwischen 2020 und 2022. Darunter auch der verheerendste nur wenige Tage nach dem Bastei-Brand 2022, bei dem die Flammen durch Winde von Tschechien in den deutschen Teil des Nationalparks Sächsische Schweiz getrieben wurden und dort allein über 100 Hektar Wald vernichteten.