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1. Geltungsbereich, Abweichungen und Nebenabreden

1.1. Diese AGB gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte und Leistungen. Sofern andereAGB nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind diese nicht Vertragsinhalt –vielmehr wird auch für die Zukunft Ihrer Einbeziehung widersprochen. DieseAGB gelten jedoch nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des BGB.

1.2. Mündliche Nebenabreden, Vereinbarungen, Änderungen, Zusagen oderGarantien dürfen von unseren Mitarbeitern und Vertretern nicht getätigtwerden. Sie werden nur verbindlich, wenn sie schriftlich, per Telefaxoder Mail bestätigt werden.

1.3. Soweit Werbeinhalte nach dem Werbeauftrag auch über die Programme andererRadiostationen verbreitet werden sollen, gelten zugunsten der jeweiligen Radiostationendiese Geschäftsbedingungen ebenfalls als vereinbart.

2. Vertragsschluss, Zurückweisung, Rücktritt

2.1. Sämtliche unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich andersangegeben, und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenenWerbezeiten. Ein verbindliches Angebot erfolgt durch Bestellung des Kunden.

2.2. Werbeaufträge werden erst mit Bestätigung rechtsverbindlich angenommen. Die Bestätigung gilt als erteilt, wenn mit der Ausstrahlung begonnen oder der Werbeauftrag nicht innerhalb von drei Arbeitstagen ab Zugang schriftlich, per Telefax oder Mail von uns abgelehnt wird. Das gilt nicht, wenn der Werbeauftrag einen Werbespot von weniger als 10 Sekunden Länge zum Gegenstand hat oder ein Werbespot innerhalb eines Werbeblocks mehr als zwei Mal oder ein Mal mit mehr als einem Reminder ausgestrahlt werden soll. Insoweit bedarf es einer ausdrücklichen Bestätigung in schriftlicher Form, per Telefax oder Mail durch uns.

2.3. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch uns auf Basis der derzeitigen Programmplanungohne Kenntnis der Werbematerialien (Sprach-, Ton-, Werbespots,Hinweistrailer etc.) und/oder -inhalte. Wir behalten uns vor, zur Ausstrahlunggelieferte Werbematerialien aus rechtlichen, sittlichen oder technisch-qualitativenGründen zurückzuweisen.

2.4. Jegliche Erfüllungs- und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir ausdringenden, nicht vorhersehbaren programmlichen Gründen oder wegen einererheblichen Beeinträchtigung unserer berechtigten Interessen von den getroffenenVereinbarungen zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

2.5. Für spätere Neben- und Änderungsabreden, sowie Erweiterungen des Werbeauftragsgelten Ziffern 2.1 – 2.3 entsprechend.

2.6. Für fernmündlich, per Fax oder Mail entgegengenommene Änderungen trägtder Auftraggeber das Risiko von Übermittlungsfehlern.

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3. Vertragsinhalt, Rechte und Pflichten

3.1. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, berechtigt ein Werbeauftrag den Auftraggeberzur Inanspruchnahme von Sendezeiten und -plätzen durch Veröffentlichunggeeigneter Werbematerialien. Das zu veröffentlichende Werbematerial ist vomAuftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sofern die Produktion durchuns nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind bestimmte Sendezeiten und -plätzeund/oder Positionierungen (z. B. bestimmte Werbeblocks und/oder bestimmtePositionen innerhalb eines Werbeblocks) nicht Vertragsinhalt. EntsprechendeAngaben sind in diesem Fall unverbindliche Planungsvorgaben, um deren Einhaltungwir uns bemühen. Konkurrenzausschluss wird auch innerhalb einesWerbeblocks nicht gewährleistet, außer wir bestätigen dies dem Auftraggeberschriftlich.

3.3. Aus programmtechnischen oder rechtlichen Gründen, aufgrund technischerStörungen oder höherer Gewalt dürfen wir eine Ausstrahlung vorverlegen odernachholen, wenn hierdurch nur eine unerhebliche Verschiebung (bis zu einerStunde) erfolgt. Anderenfalls wird ein kostenloser Ersatztermin vereinbart.Beeinträchtigungen der Ausstrahlung auf einzelnen Sendefrequenzen stellenkeinen Mangel dar, wenn nicht mindestens 10% des Hörerkreises mehr alsunerheblich betroffen sind. Der Hörerkreis bestimmt sich gemäß Reichweitelaut letzter Mediaanalyse ZG ab 14 Jahre der ARD-Sonderauswertung (DurchschnittsstundeMontag-Samstag 6.00-18.00 Uhr). Weitergehende Ansprüchesind insoweit ausgeschlossen.

3.4. Die Ausstrahlung gilt als vertragsgemäß genehmigt, wenn erkennbareMängel nicht unverzüglich nach der Erstausstrahlung gerügt werden.

3.5. Im Fall eines Mangels hat der Auftraggeber uns die Möglichkeit derNachholung zu gewähren, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist.Nachholung ist hierbei die Ausstrahlung zu vergleichbaren Sendezeiten undplätzen. Wir werden Nachholtermine rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nachholungauch im zweiten Versuch fehlschlagen, hat der Auftraggeber die gesetzlichenGewährleistungsrechte.

3.6. Unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten ist der Auftraggeber berechtigt,innerhalb des vereinbarten Zeitraumes auch über die vereinbarte Menge hinausweitere Sendezeiten und -plätze gegen entsprechende Erhöhung der vereinbartenVergütung abzurufen.

3.7. Spotwerbung: Vertragsinhalt ist bei Spotwerbung stets die Gesamtsekundenzahl.Weicht die Länge des gelieferten oder abgenommenenWerbespots von der vereinbarten Länge ab, gilt die tatsächliche Sekundenzahldes Werbepots als Berechnungsgrundlage für die Sendehäufigkeitoder – sofern nur eine Ausstrahlung in geringer Anzahl erfolgt – derVergütung.

3.8. Rollierende Spotwerbung: Wird eine rollierende Schaltung vereinbart,bestimmen wir die Sendezeiten und -plätze im Rahmen der vertraglichenVereinbarungen in freiem Ermessen. Die Sendezeiten und -plätze teilenwir für die Erstausstrahlung per Mail, nachfolgend kalendertäglich aufAnfrage mit.

3.9. Sponsoring: Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, entscheiden wir über Gestaltungund Häufigkeit von Sponsorhinweisen nach billigem Ermessen. Verschiebungoder Ausfall der Sendung führen zu entsprechender Verschiebung oder Ausfalldes Sponsorhinweises. Für kalendermäßig bestimmtes Sponsoring wird keinebestimmte Anzahl der Sendungen und Sponsorhinweise vereinbart.

3.10. Live-Sendungen: Bei unverschuldeten technischen Problemen, z. B. wennDrittunternehmen die rechtzeitig beauftragte ISDN-Leitung nicht schalten,dürfen wir einen Live-Mitschnitt fertigen und mit zeitlichem Versatz unverzüglichnachträglich als Ersatzleistung ausstrahlen. Schadenersatzansprüche sind insoweitausgeschlossen.

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4. Werbematerialien und -inhalte

4.1. Sofern nicht die Produktion des Werbematerials durch uns vereinbart ist, liefertder Auftraggeber eine Sendekopie als Datei im mp3-Format oder einem anderenüblichen Audio-Dateiformat per Mail, CD oder DVD. Daneben sind Länge desSpots oder Trailers, Name des Kunden, Produkt und bei Verwendung von Musikinnerhalb des Spots ggf. Angaben nach Ziffer 4.5 in Textform mitzuteilen. Dieinhaltliche und technische Qualität des Werbematerials liegt in alleinigerVerantwortung des Auftraggebers. Es besteht keine Verpflichtung unsererseits,die Qualität des Werbematerials vor der Ausstrahlung zu prüfen.

4.2. Soweit nicht anders vereinbart, hat uns der Auftraggeber das Werbematerialund andere notwendige Unterlagen spätestens 3 Arbeitstage vor der Erstausstrahlungzur Verfügung zu stellen. Gehen Werbematerialien nicht rechtzeitigein oder sind diese nicht einwandfrei verwendbar und kann aus diesen Gründendie (Erst-) Ausstrahlung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, so wird gleichwohldie vereinbarte Vergütung geschuldet.

4.3. Der Auftraggeber gewährt uns Nutzungsrechte am überlassenen Werbematerialin zeitlich und inhaltlich für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichenUmfang. Wir sind berechtigt, diese Rechte (insbesondere Sende-, Weitersende-,Bearbeitungs- und Archivierungsrecht) an beauftragte Dritte zu übertragen.Das Nutzungsrecht wird in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragenund berechtigt zur Sendung und Weitersendung mittels aller bekanntentechnischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Rundfunks einschließlichdes Mobilfunks. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unverändertenöffentlichen Zugänglichmachung in Online-Medien aller Art (z.B. Internet) injeder Speicher- bzw. Datenübertragungstechnik. Wir sind nicht verpflichtet,die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen.

4.4. Werbeinhalte müssen dem Rundfunkstaatsvertrag, dem Gesetz über den privatenRundfunk und neue Medien in Sachsen, den (Werbe-) Richtlinien der zuständigenRundfunkaufsichtsbehörde sowie sonstigen behördlichen Bestimmungen in derjeweils gültigen Fassung entsprechen. Werbung für politische Zwecke, fürreligiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen ist ausgeschlossen,soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstrahlung besteht. Dies giltauch für die Verwendung entsprechender Aussagen in der Werbung.

4.5. Der Auftraggeber hat die für die GEMA-Abrechnung notwendigen Angaben,insbesondere Produzent, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musikzusammen mit den Werbematerialien zu übersenden. Er hat ausdrücklich zuerklären, ob bei der Herstellung des Werbematerials Industrietonträger jeglicherArt verwendet wurden. Wird eine diesbezügliche Erklärung nicht eingereicht,versichert damit der Auftraggeber, dass Industrietonträger jeglicher Art undGEMA-pflichtige Musik nicht verwendet wurden.

4.6. Der Auftraggeber haftet für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit seiner Werbeinhalte.Er garantiert, dass uns nur solches Werbematerial übersandt wird, für das derAuftraggeber sämtliche zur Verwertung nach Ziffer 4.3 erforderlichen Urheber- undLeistungsschutzrechte - ausgenommen Senderechte für GEMA-Repertoire- erworben und abgegolten hat. Sollten wir trotz eines dem Werbeauftragentsprechenden Gebrauchs des übergebenen Werbematerials von Dritten inAnspruch genommen werden, so stellt uns der Auftraggeber von allen entstehendenSchäden und Kosten frei.

4.7. Werbematerial wird von uns für den Auftraggeber verwahrt und nach Endedes Werbeauftrags vernichtet. Das gilt nicht, wenn der Auftraggeber bis zehnTage nach dem Ende des Werbeauftrags um eine Rückgabe bittet. EineRücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

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5. Werbung in unserem Internetauftritt

5.1. Werbung kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:- Bild, Text, Tonfolgen und/oder Bewegbildern (u.a. Banner)- sensitive Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu einer Online-Adresseherstellt (z.B. Link) Werbung ist vom Auftraggeber entsprechend den jeweilsgeltenden rechtlichen Regelungen als solche zu kennzeichnen.

5.2. Pop-Up-Werbung muss ausdrücklich oder gesondert vereinbart werden. Dienicht vereinbarte Schaltung berechtigt uns zur Geltendmachung einer zusätzlichenVergütung in Höhe des ursprünglich vereinbarten Werbepreises. Zusätzlich wirdeine Bearbeitungspauschale von 20,00 € berechnet.

5.3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf bestimmtePositionierung der Werbung (Haupt- oder Unterseite, Rubrik, räumliche Anordnungetc.). Wir sind bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes grundsätzlichfrei.

5.4. Wir gewährleisten im Rahmen des üblichen technischen Standards die Wiedergabeder Werbung, jedoch nicht für unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretendetechnische Störungen (z.B. Leitungs-, Serverausfälle), ungenügende Darstellungder Webseite durch ungeeignete Darstellungs-, Soft- und/oder Hardware (z.B.veraltete oder ungewöhnliche Browser), unvollständige und/oder nicht aktualisierteInhalte auf Zwischenspeichern (z.B. Proxyserver) oder die Einhaltungeiner bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Internetseite. Die Nichterreichbarkeitder Werbung in bis zu 5% der Gesamtzeit gilt nicht als Mangel.

5.5. Am Werbematerial räumt der Auftraggeber in dem zur Erfüllung des Werbeauftragsnotwendigen Umfang sämtliche Rechte für die öffentliche Zugänglichmachungmittels aller bekannten technischen Verfahren/aller bekannten Formendes Internets ein. Ziffer 4.4 gilt entsprechend.

5.6. Der Auftraggeber garantiert, dass Werbung, deren Veröffentlichung und/oderdie über die Werbung direkt erreichbaren Daten oder Websites nicht gegenGesetze oder Rechte Dritter verstoßen und/oder allgemein anstößig sind(rassistische, gewaltverherrlichende, beleidigende Inhalte etc.). Ebenso garantiertder Auftraggeber, dass durch das Werbematerial und die über die Werbungdirekt erreichbaren Daten oder Websites das Computersystem des Benutzersnicht beschädigt, zum Absturz gebracht oder schädliche und/oder unerwünschteSoftware (Viren, Würmer, Spyware etc.) ohne ausdrückliche Einwilligung einesInternetnutzers installiert und/oder ausgeführt werden. Sollte dies gleichwohlder Fall sein, stellt uns der Auftraggeber von allen entstehenden Schäden undKosten frei.

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6. Werbung im Fremdinteresse, Werbeagenturen

6.1. Der Auftraggeber hat, sofern er nicht ausschließlich im eigenen Interesse wirbt,sämtliche Werbetreibende namentlich genau zu bezeichnen.

6.2. Agenturen kann bis zu 15% AE-Provision auf das Rechnungsnetto (ausgenommenProduktionsleistungen) gewährt werden. Dies setzt den Nachweis einer fachlichenBeratung des Werbetreibenden und den Eingang der vollständigen Zahlungvoraus. Ein Rechtsanspruch auf Provisionsgewährung und -höhe besteht ohneverbindliche schriftliche Vereinbarung nicht.

6.3. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau benannteWerbetreibende angenommen. Wir sind berechtigt, von der Agentur einenNachweis der Beauftragung zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt an dieWerbeagentur. Bei Agenturbuchungen behalten wir uns das Recht vor,Buchungsbestätigungen auch an den Werbetreibenden weiterzuleiten.

6.4. Eine Werbeagentur tritt zur Sicherung unserer Vergütungsansprüche mitAuftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen den Werbetreibenden aus demzugrundeliegenden Werbevertrag an uns ab. Diese Abtretung wird hiermit vonuns angenommen (Sicherungsabtretung). Wir sind berechtigt, dies dem Werbetreibendenoffenzulegen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monatsnach Fälligkeit beglichen ist.

6.5. Agenturen können die für einen Werbetreibenden gebuchten Sendeterminenicht auf einen anderen Werbetreibenden oder eine andere Agentur übertragenlassen.

6.6. Verbundwerbung (Zusammenfassung von Werbung mehrerer Werbetreibenderin einem Werbespot oder Trailer) bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichenZustimmung. Wir sind in diesem Fall zur Erhebung eines Verbundzuschlagsberechtigt.

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7. Produktion

Für Spot-, Jingle- sowie Beitrags- und Trailer-Produktionen jeglicher Art (Produktion)gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

7.1. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, entscheiden wir, welche Mitarbeiter oderSprecher eingesetzt werden und behalten uns deren Austausch jederzeit vor.Die Produktion wird in der Regel in unserem Auftrag mit freien Mitarbeiternsowie mit beauftragten Unternehmen durchgeführt.

7.2. Erfolgen keine vorherigen Vereinbarungen, setzen wir den Umfang der Arbeitenunter Berücksichtigung der Mitteilungen und Wünsche des Auftraggebers nachbilligem Ermessen fest (§ 315 BGB). Die Erklärung des Umfangs erfolgt formlos,in der Regel durch Übersendung der Produktion; der Auftraggeber kann gegengesonderte Vergütung die Mitteilung in Form eines schriftlichen Konzeptesfordern. Der Kunde hat unverzüglich schriftlich zu widersprechen, falls erEinwände hat.

7.3. Änderungswünsche nach Produktionsbeginn (z.B. inhaltliche Änderungen,andere Sprecher, andere klangliche Untermalung), werden nur gegen Erstattungder zusätzlichen Kosten ausgeführt, soweit nicht Mangelbeseitigung vorliegt.Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit der Produktion in derRegel unverzüglich begonnen wird. Selbst am selben Tag übermittelteÄnderungswünsche können daher nachträgliche Änderungen im Sinne vorgenannterRegelung sein.

7.4. Der Auftraggeber ist zu unserer Unterstützung bei der Erfüllung der vertraglichgeschuldeten Leistungen verpflichtet. Er stellt insbesondere Informationen undDatenmaterial rechtzeitig zur Verfügung. Mitwirkungshandlungen nimmt erauf seine Kosten vor.

7.5. Dem Auftraggeber wird die Produktion nach Fertigstellung mit der Aufforderungzur Abnahme übersandt. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestensjedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Übersendung erfolgen, anderenfallsgilt die Produktion als mangelfrei abgenommen. Spätere Reklamationen sindausgeschlossen.

7.6. Soweit nicht anders vereinbart, werden dem Auftraggeber ausschließlichfolgende Nutzungsrechte eingeräumt; sämtliche weiteren Rechte verbleibenbei uns:- Recht zur Sendung und Weitersendung in von uns produzierten Programmen- Recht zur öffentlichen Wiedergabe in den Geschäftsräumen des Auftraggebers(nicht: auf Messen, Übersendung an Geschäftspartner oder Dritte, Einstellungins Internet)Weitere Rechtseinräumungen – insbesondere das Recht zur Bearbeitung unddas Nutzungsrecht in anderen Rundfunkprogrammen und Medien – bedürfeneiner ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Hierfür können angemesseneGebühren, die sich an den Gebühren namhafter Anbieter für deutschlandweitverbreitete Produktionen orientieren, verlangt werden.

7.7. Die Produktion und die zugehörigen Materialien bleiben bis zur vollständigenBezahlung unser Eigentum. Sämtliche Rechtseinräumungen erfolgen unter deraufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung geschuldeter Vergütungund Gebühren. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dem Auftraggeber die Nutzungerbrachter Leistungen nur widerruflich gestattet. Bei Verzug sind wir zumWiderruf dieser Gestattung berechtigt.

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8. Preise und Zahlungsweise

8.1. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten unsere Preise nur die Ausstrahlungvon Werbung. Produktionskosten oder sonstige Kosten für die Herstellung derWerbung sind Zusatzkosten, die vom Auftraggeber zu tragen sind und beinachträglicher Übernahme der Produktion durch uns gesondert in Rechnunggestellt werden. Gegebenenfalls anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtlicheVergütungen an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) sowieMehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe sind in Preisen nicht enthaltenund werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.2. Nachlässe, Rabatte und Skonti werden nur gewährt, wenn dies im Werbeauftragverbindlich vereinbart wurde oder sich aus einer in Bezug genommenen Preislisteergibt.

8.3. Soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sind wir bei unbefristet oder längerals drei Monaten laufenden Werbeaufträgen zu Preisänderungen berechtigt.Diese können frühestens zwei Monate nach Vertragsschluss erfolgen und werdeneinen Monat nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber wirksam. DerAuftraggeber hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt desInkrafttretens der Preiserhöhung. Das Sonderkündigungsrecht muss binnen 10Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich uns gegenüber erklärtwerden.

8.4. Zahlungen gelten bei Banküberweisungen und Scheckhingabe am Tag derunwiderruflichen Gutschrift des Zahlungsbetrages auf unserem Konto als erfolgt.Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Kosten der Einziehungund Einlösung sowie Stornogebühren und andere Bankspesen gehen zu Lastendes Auftraggebers.

8.5. Aufrechnung und Zurückbehaltung des Auftraggebers ist nur aufgrund unbestritteneroder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig.

8.6. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behalten wir uns vor, Vorauszahlungenzum Tag der Erstausstrahlung zu verlangen.

8.7. Bei Zahlungsverzug können wir die weitere Ausführung von Werbeaufträgenbis zur Zahlung zurückstellen und/oder von Vorauszahlungen abhängig machen.Der Auftraggeber schuldet Schadenersatz in Höhe unseres entgangenen,üblicherweise zu erwartenden Gewinns, wenn die Werbezeiten nicht anderweitiggefüllt werden können.

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9. Haftung und Verjährung

Soweit in diesen AGB nicht anderes bestimmt, haften wir für Schäden desAuftraggebers nur nach folgenden Bestimmungen:

9.1. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Übernahmeeiner Garantie, der Verletzung wesentlicher Pflichten, auf deren Erfüllung derAuftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf, sowie der Verletzung vonLeib, Leben oder Gesundheit einer Person. Bei leicht fahrlässiger Verletzungwesentlicher Pflichten haften wir nur in Höhe des typischerweise vorhersehbarenSchadens.

9.2. Die Haftung für Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, ausgebliebeneEinsparungen und sonstige mittelbare Schäden) ist ausgeschlossen, es sei denn,dass hierdurch der Vertragszweck gefährdet würde.

9.3. Bei Verlust oder Beschädigung des uns übergebenen Werbematerials beschränktsich die Haftung auf den Ersatz der Kosten für die Herstellung einer neuenKopie.

9.4. Sämtliche Ansprüche gegen uns verjähren ein Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn,falls nicht gesetzlich eine kürzere Frist bestimmt ist.

9.5. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe undMitarbeiter, sowie sonstiger von uns in die Vertragsabwicklung eingeschalteterDritter.

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10. Datenschutz, zugelassene Eigenverwendung

10.1. Wir erheben, speichern und nutzen die Daten des Auftraggebers, soweit dieszur Abwicklung von Werbeaufträgen und zur Pflege der Geschäftsbeziehungnotwendig ist.

10.2. Wir sind berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Marke und Logosowie Informationen über den Auftrag zu Referenzzwecken zu verwenden. DerAuftraggeber gestattet uns, Werbematerial und sonstige Unterlagen auch nachEnde des Werbeauftrags zur Information, Eigenwerbung und Kundenberatungungekürzt und unverändert zu verwenden, sofern dies im Rahmen einerunentgeltlichen Serviceleistung von uns erfolgt.

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11. Gerichtsstand und Folgen teilweiser Unwirksamkeit

11.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebendenStreitigkeiten ist das für unseren Sitz zuständige Gericht.

11.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt dieGültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt nicht, wenn das Festhaltenam Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.

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Gültig ab den 01.01.2009
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