Was müssen Sie über die Zusatzbeiträge wissen?
- Experten vermuten, dass eine Belastung von acht Euro pro Monat auf die Versicherten der jeweiligen Krankenkassen zukommen.
- Der Zusatzbeitrag ist auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt, das sind maximal 37, 50 Euro pro Monat.
- Bei dieser Summe kann der Zusatzbeitrag pauschal von allen Versicherten erhoben werden.
- Mitversicherte sind nicht vom Beitrag nicht betroffen.
- Der Beitrag wird nicht automatisch abgebucht. Die Kasse muss den Versicherten anschreiben und um Einzugsermächtigung oder regelmäßige Überweisung bitten.
- Wehren kann man sich nur durch einen Kassenwechsel.
Richtig Kündigen:
- Durch Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags gilt ein gesonderte Kündigungsfrist, so muss die Kündigung schriftlich innerhalb von zwei Monaten erfolgen.
- Bei Versicherten mit Wahltarifen kann das anders aussehen - viele dieser Optionen sehen eine Mindestdauer von drei Jahren vor.
Vor einem möglichen Wechsel sollten sie Vergleichen:
- Das Angebot der Kassen unterscheidet sich etwa bei Zusatzleistungen, Gesundheitsförderung, Chronikerprogramme, Bonusprogramme, Wahltarife, Zusatzbeiträge sowie Beitragsrückerstattungen.
- Gezielt nach Angeboten fragen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen, dabei auf guten Service achten, der sich zum Beispiel durch gute Erreichbarkeit (Geschäftsstellen, Telefon, Öffnungszeiten) oder durch Kostenübernahme von Gesundheitskursen auszeichnet.



